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Kostenlos · Österreich · nach dem Angestelltengesetz, ABGB und BMSVG

Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen in Österreich — richtig gemacht.

Beantworten Sie ein paar Fragen, und das Werkzeug erstellt Ihre Dokumente während Sie vorgehen — die Abfertigung, die Kündigungsfrist, die Auswahlkriterien und den Nachweis eines korrekten Vorgehens.

Österreich — Abfertigung alt (2–12 Monatsentgelte, Verträge vor 2003) oder neu (über die Vorsorgekasse), Kündigungsfrist 6 Wochen bis 5 Monate, Betriebsratsverständigung und AMS-Frühwarnsystem. Der Kollektivvertrag kann besser sein.

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Die genauen Werte und Regeln, die gelten — berechnet für Ihre Situation und Rechtslage.

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Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen — richtig gemacht, für Arbeitgeber

Wenn eine Stelle aus wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen wegfällt, braucht eine ordentliche Kündigung in Österreich keine angegebene Begründung — der Dienstnehmer kann sie jedoch anfechten (Sozialwidrigkeit oder verpöntes Motiv). Deshalb dokumentieren Sie die betrieblichen Erfordernisse, verständigen den Betriebsrat und halten Kündigungsfrist und Kündigungstermin ein. Dieses kostenlose KI-Werkzeug führt Sie Schritt für Schritt und erstellt die Dokumente — Begründung, Mitteilungen und Endabrechnung.

Der Ablauf, Schritt für Schritt

  1. Grund — begründen Sie die betrieblichen Erfordernisse (wegfallende Stelle). Für die Verteidigung gegen eine Anfechtung ist die Dokumentation entscheidend.
  2. Deckung — prüfen Sie die Betriebsgröße: bei Erreichen der Schwellen greift das AMS-Frühwarnsystem (Meldung 30 Tage vorher).
  3. Auswahlkriterien — bei Auswahl aus mehreren ähnlichen Stellen: objektive, nicht diskriminierende Kriterien; ein Sozialvergleich kann im Anfechtungsverfahren geprüft werden.
  4. Betriebsrat — der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu verständigen (§ 105 ArbVG).
  5. Kündigung und Abrechnung — Kündigung zum zulässigen Kündigungstermin; Endabrechnung mit Abfertigung, Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung.

Die Abfertigung — zwei Systeme

Welches System gilt, hängt vom Vertragsbeginn ab. Abfertigung NEU: Für Verträge ab 1. Jänner 2003 (Abfertigung NEU, BMSVG) zahlt der Arbeitgeber laufend 1,53 % des Bruttoentgelts an eine Betriebliche Vorsorgekasse. Zum Ende gibt es keine Abfertigung des Arbeitgebers — der Anspruch richtet sich gegen die Vorsorgekasse. Abfertigung ALT (§ 23 AngG, nur Verträge vor 1. Jänner 2003, ab 3 Jahren Dienstzeit und bei Arbeitgeberkündigung oder einvernehmlicher Lösung):

DienstzeitAbfertigung
Ab 3 Jahren2 Monatsentgelte
Ab 5 Jahren3 Monatsentgelte
Ab 10 Jahren4 Monatsentgelte
Ab 15 Jahren6 Monatsentgelte
Ab 20 Jahren9 Monatsentgelte
Ab 25 Jahren12 Monatsentgelte

Die gesetzliche Abfertigung (alt) wird begünstigt mit 6 % versteuert. Für Verträge ab 2003 rechnen Sie keine Abfertigung zum Ende — sie läuft über die Vorsorgekasse.

Die Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist des Arbeitgebers (§ 20 AngG / § 1159 ABGB) richtet sich nach der Dienstzeit:

DienstzeitKündigungsfrist
Bis 2 Jahre6 Wochen
Ab 2 Jahren2 Monate
Ab 5 Jahren3 Monate
Ab 15 Jahren4 Monate
Ab 25 Jahren5 Monate

Kündigungstermin grundsätzlich zum Quartalsende, sofern nicht der 15. oder Monatsletzte vereinbart ist. Seit 1. Oktober 2021 gelten diese Fristen für Angestellte und Arbeiter:innen gleichermaßen.

AMS-Frühwarnsystem

Vor Kündigungen, die innerhalb von 30 Tagen diese Schwellen erreichen (§ 45a AMFG):

BetriebSchwelle
Mehr als 20 und weniger als 100 Mitarbeitermindestens 5
100 bis 600 Mitarbeitermindestens 5 %
Mehr als 600 Mitarbeitermindestens 30
Unabhängig von der Größemindestens 5 Mitarbeiter über 50 Jahre

Bei Erreichen der Schwellen muss das AMS mindestens 30 Tage vor der ersten Kündigung schriftlich verständigt werden. Kündigungen innerhalb dieser Sperrfrist sind rechtsunwirksam.

Kündigungsanfechtung

Der Dienstnehmer oder der Betriebsrat kann die Kündigung beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten — wegen Sozialwidrigkeit (Betrieb ab 5 Arbeitnehmern, Dienstnehmer ab 6 Monaten) oder wegen eines verpönten Motivs. Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu verständigen. Ein besonderer Kündigungsschutz (Schwangere, Präsenz-/Zivildiener, Betriebsräte, begünstigte Behinderte) erfordert eine vorherige Zustimmung — sonst ist die Kündigung unwirksam.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Abfertigung?

Das hängt vom Vertragsbeginn ab. Bei Verträgen ab 1. Jänner 2003 (Abfertigung neu) zahlt der Arbeitgeber laufend 1,53 % an eine Vorsorgekasse und zum Ende keine Abfertigung. Bei Verträgen vor 2003 (Abfertigung alt) gebühren ab 3 Jahren 2 Monatsentgelte, ansteigend bis zu 12 Monatsentgelten ab 25 Jahren.

Wie lang ist die Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist des Arbeitgebers beträgt 6 Wochen (bis 2 Jahre), 2 Monate (ab 2 Jahren), 3 Monate (ab 5 Jahren), 4 Monate (ab 15 Jahren) und 5 Monate (ab 25 Jahren), gekündigt in der Regel zum Quartalsende (§ 20 AngG).

Wann greift das AMS-Frühwarnsystem?

Bei Kündigungen innerhalb von 30 Tagen von mindestens 5 Personen (Betrieb mit 20 bis 99), 5 % (100 bis 600), mindestens 30 (über 600) oder mindestens 5 Personen über 50. Dann muss das AMS mindestens 30 Tage vor der ersten Kündigung verständigt werden.

Kann der Dienstnehmer die Kündigung anfechten?

Ja. Der Dienstnehmer oder der Betriebsrat kann die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit (Betrieb ab 5 Arbeitnehmern, Dienstnehmer ab 6 Monaten) oder wegen eines verpönten Motivs beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten. Der Betriebsrat ist vorher zu verständigen.

Die Daten sind für 2026 aktuell; der Kollektivvertrag kann günstiger sein. Im Zweifel wenden Sie sich an die Arbeiterkammer (arbeiterkammer.at) oder einen Anwalt.